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Zentrum für Hochschulbildung

Studium A - Z

Die Studieninfos A-Z bieten Ihnen einen Einblick in die Vielfalt unterschiedlichster Angebote, Dienstleistungen und Informationen, die die Technische Universität Dortmund für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bereitstellt. Ferner finden Sie hier Wissenswertes zum Thema „Behinderung und Studium“, das über die TU Dortmund hinaus von Interesse ist und viele Bereiche des studentischen Lebens abdeckt, z. B. Auslandsaufenthalte, Wohnen, Mobilität, Kultur usw.

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A

Für Studierende mit einer AD(H)S oder einer LRS/Dyskalkulie bietet DoBuS folgende Angebote:

  • Gruppenangebot für Studierende mit einer ADHS
  • Spezielle Beratung zu Nachteilsausgleichen sowie Beratungen zu Testungen für Bescheinigungen über das Vorliegen einer LRS/Dyskalkulie
  • Unterstützende Technik, z. B. spezielle Rechtschreibprüfungsprogramme

Kontakt bei DoBuS: Dr. Claudia Schmidt

An der TU Dortmund gibt es verschiedene Stellen, an die sich Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wenden können.

Für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist DoBuS, der Bereich Behinderung und Studium, die zentrale Anlaufstelle. Darüber hinaus können sich Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auch an das Autonome BehindertenReferat (ABeR) und die Beauftragte für Studierende mit Behinderung wenden.

Für Beschäftigte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist die Schwerbehindertenvertretung die erste Anlaufstelle. Darüber hinaus können sie sich auch an die Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers oder an die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt wenden.

An der TU Dortmund stehen Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen barrierefreie PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit einem umfangreichen Angebot an assistiver Technologie ausgestattet. Zusätzlich sind spezielle Arbeitsplätze für Studierende vorgesehen, die einen Rollstuhl benutzen. Weitere Informationen, Öffnungszeiten, Wegbeschreibungen und Nutzungsbedingungen:

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Der Arbeitsraum und Hilfsmittelpool ist ein studentischer Medien- und Arbeitsraum. Er steht Studierenden offen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung Assistive Technologie einsetzen oder spezifische Arbeitstechniken nutzen.

Studierende können dort an behinderungsspezifisch ausgestatteten PCs sowie mit elektronischen und konventionellen Hilfsmitteln wissenschaftlich arbeiten. Mitarbeitende von DoBuS unterstützen dabei, geeignete Arbeitstechniken zu entwickeln, um studienrelevante Software effizient mit Assistiver Technologie zu bedienen.

Auch Klausuren können im Arbeitsraum geschrieben werden. Hierzu muss ein bewilligter Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen.

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können Assistenz im Studium einsetzen, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung personelle Unterstützung benötigen. Die Unterstützungsbedarfe können abhängig von den Auswirkungen der individuellen Beeinträchtigung sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht von Unterstützung bei der Kommunikation an der Hochschule (z. B. durch Gebärdensprachdolmetschende) über die Sicherstellung der Mobilität auf dem Campus oder die Unterstützung bei der Umsetzung von Studienmaterialien in barrierefreie Formate bis zur Unterstützung bei der Studien- und Lernorganisation.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann die Finanzierung der Assistenz im Studium im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX beantragt werden. Bei Interesse empfehlen wir vor der Antragstellung Kontakt zum Beratungsteam von DoBuS aufzunehmen.

Um sich einen Überblick über den Campus der TU Dortmund zu verschaffen, kann ein audio-taktiler Lageplan genutzt werden. Auf diesem können alle Gebäude der TU Dortmund ertastet werden. Beim einfachen Druck auf ein Gebäude wird der Gebäudename angesagt. Beim doppelten Druck auf ein Gebäude wird angesagt, welche Einrichtungen der TU Dortmund sich in diesem Gebäude befinden. Zudem gibt es Informationen in erhabener Schwarzschrift und in Brailleschrift. Der audio-taktile Lageplan befindet sich auf dem Campus Nord auf dem Martin-Schmeißer-Platz gegenüber vom Haupteingang zur Mensa. Er ist auch an das taktile Blindenleitsystem angeschlossen.

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An der TU Dortmund informiert und unterstützt das Referat Internationales Studierende, die Auslandsaufenthalte im Studium planen. Es berät und unterstützt auch Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, z. B. zum Thema ERASMUS und Behinderung.

Umfassende Informationen zum Thema Auslandsstudium und Behinderung finden sich auf der Seite des Deutschen Studentenwerks. Themen hierbei sind u. a.

  • die Finanzierung von Auslandsaufenthalten,
  • die Deckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Ausland,
  • Fragen der Krankenversicherung,
  • Fragen zu Pflege und Assistenz
  • und vieles mehr.

Einen Überblick über bestehende Angebote gibt auch der Beratungsdienst von DoBuS.

Studierende mit Autismus können die Beratung bei DoBuS schon vor Beginn des Studiums, während des gesamten Studienverlaufs und beim Übergang in den Beruf in Anspruch nehmen. In der Beratung erhalten sie Informationen über verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Neben Fragen zu Nachteilsausgleichen ist die Beantragung und Organisation von Studienassistenz, deren Beantragung oft mehrere Monate dauert, oftmals ein wichtiges Thema. Für Nachteilsausgleiche können Studierende mit Autismus auch Atteste vom Autismus-Therapie-Zentrum (ATZ) einreichen.

Das Autonome BehindertenReferat (ABeR) ist die studentische Interessenvertretung der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Es steht für einen aktiven hochschulpolitischen Einsatz für Chancengleichheit und Barrierefreiheit an der TU Dortmund. Im ABeR sind Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen organisiert. Ziel des Referats ist die langfristige Verbesserung der Studienbedingungen und Studiensituation für alle Studierenden an der TU Dortmund.

Zum Instagram Kanal des ABeR

Das Autonome BehindertenReferat organisiert die Interessengemeinschaft behinderter, chronisch kranker & nichtbehinderter Studierender (IbS).

B

DoBuS setzt Studienmaterialien für Studierende mit Sinnesbeeinträchtigungen in eine für sie passende Form um. Prüfungsmaterialien werden für Studierende mit einem anerkannten Nachteilsausgleich adaptiert. Weitere Informationen finden sich auf der DoBuS Website „barrierefreie Gestaltung von Lehr- und Prüfungsmaterialien“.

Zurzeit ist Frau Melanie Vogler die gewählte beauftragte Person des Senats für die Belange behinderter Studierender. Frau Bartkowski kann bei Konfliktfällen und Schwierigkeiten kontaktiert werden. Für eine individuelle Beratung wenden sich Studieninteressierte, Studierende und Promovierende sowie Mitarbeitende der Hochschule an das Beratungsteam von DoBuS.

Behindertengerechte Toiletten sind an der gesamten Hochschule in der Regel frei zugänglich. Einige sind jedoch nur mit dem einheitlichen Euroschlüssel zu öffnen. Eine Übersicht über alle behindertengerechten Toiletten findet sich im Lageplan und in der TU-App. In diesem Instagram-Video zeigen wir, wie die Toiletten mithilfe der TU-App gefunden werden können.

DoBuS bietet individuelle Beratung für Studieninteressierte, Studierende und Promovierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie für Mitarbeitende der Hochschule zu Fragen im Kontext von Inklusion und (digitaler) Barrierefreiheit an der Hochschule an.

Der Berufseinstieg mit Hochschulabschluss und Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist oft mit verschiedenen zusätzlichen Herausforderungen verbunden. DoBuS bietet Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Studienabschlussphase Informationen und Beratung zu Fragen im Zusammenhang eines Berufseinstiegs mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und kann bei Bedarf den Kontakt zur Vernetzung mit anderen Peers und ggf. zum Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Agentur für Arbeit vermitteln.

Jährlich findet zudem mit dem Absolvierendentag ein Informationsangebot mit wechselnden thematischen Schwerpunkten und verschiedenen Gastreferent*innen zum Themenfeld Übergang Studium/Beruf mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen statt. Aktuelle Termine sind auf der DoBuS Homepage unter „Veranstaltungen“ zu finden.

Bei entsprechender Nachfrage kann darüber hinaus eine Absolvierendengruppe für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung im Bewerbungsprozess für Studierende in der Studienabschlussphase angeboten werden.

Kontakt bei DoBuS: Andrea Hellbusch

Sonderanträge bei der Studienplatzbewerbung

Grundsätzlich wird an der TU Dortmund zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen unterschieden.

Es gelten jeweils unterschiedliche Fristen bzgl. der Bewerbung und Einschreibung. Die aktuell jeweils gültigen Fristen sind auf der Seite „Termine und Fristen“ der TU Dortmund zu finden.

Studienbewerber*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bewerben sich um zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge grundsätzlich wie alle anderen Studierenden auch im Rahmen des allgemeinen Bewerbungsverfahrens des gewünschten Studiengangs. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber ergänzende Sonderanträge gestellt werden (Antrag auf Härtefall bzw. Nachteilsausgleich). Je nach Sonderantrag sind unterschiedliche Belege erforderlich, die ebenfalls fristwahrend einzureichen sind.

Nähere Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachteilsausgleich oder im Rahmen der Härtefallquote finden Sie auf den Seiten der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studierendenwerks sowie im Merkblatt Sonderanträge der Stiftung für Hochschulzulassung.

Für eine individuelle Beratung vor der Bewerbung steht Ihnen das Beratungsteam von DoBuS gerne zur Verfügung.

Da die Sonderanträge jeweils einschlägiger Belege bedürfen, die wie die Bewerbungsunterlagen fristgerecht einzureichen sind, empfiehlt sich bei Beratungsbedarf eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Die aktuellen Informationen zum Ablauf des allgemeinen Bewerbungsverfahrens an der TU Dortmund, zu den Bewerbungsmodalitäten für Master- oder Promotionsstudiengänge sowie für internationale Studienbewerber*innen und beruflich Qualifizierte (Studium ohne Abitur) finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats „Bewerbung und Einschreibung“. Informationen und Beratung zu allgemeinen Fragen der Studienplatzbewerbung oder Einschreibung bietet die Zentrale Studienberatung.

Auf vielen Wegen auf dem Campus der TU Dortmund ist ein taktiles Bodenleitsystem vorhanden. Auf dem Campus Nord sind alle wesentlichen Gebäude an das Leitsystem angeschlossen. Auf dem Campus Nord führt es u. a. von der S-Bahnhaltestelle sowie der H-Bahn unter anderem zu den Eingängen der Emil-Figge-Straße 50, der Zentralbibliothek, des Mensagebäudes, des Mathematikgebäudes mit dem Audimax, des Hörsaalgebäude 2 und des Seminarraumgebäudes sowie zum audio-taktilen Lageplan auf dem Martin-Schmeißer-Platz. Auf dem Campus Süd führt das Leitsystem von der H-Bahn zum zentralen Pförtner.

C

Eine chronische Erkrankung beeinträchtigt das Studium manchmal so sehr, dass Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können. Entscheidend ist dabei, dass die Erkrankung schwerwiegend ist und einer Behinderung ähnelt. Ein Schwerbehindertenausweis muss dafür nicht vorliegen. Beispiele für eine chronische Erkrankung sind Morbus Crohn, Rheuma oder Epilepsie. Plötzlich auftretende Beschwerden oder chronische Schmerzen erschweren das Planen des Studiums. Neben den formalen Nachteilsausgleichen können auch Assistive Technologien wie beispielsweise die Spracheingabe hilfreich sein.

Studierende mit chronischen Erkrankungen können die Beratung bei DoBuS schon vor Beginn des Studiums, während des gesamten Studienverlaufs und beim Übergang in den Beruf in Anspruch nehmen.

D

DoBuS schult und berät Studierende mit Beeinträchtigungen, wenn sie Schwierigkeiten haben, mit den an der TU Dortmund verwendeten Lern- und Kommunikationsplattformen sowie Software und Tools zurechtzukommen. Hierfür bietet DoBuS Schnupperkurse und individuelle Beratungen für die an der TU Dortmund verwendeten Plattformen und Tools an. Gleichzeitig setzt sich DoBuS dafür ein, die Barrieren in den Lernmaterialien und -umgebungen zu beseitigen.

DoBuS ist eine zentrale Einrichtung der TU Dortmund innerhalb des Zentrums für HochschulBildung (zhb). DoBuS ist das Kürzel des Bereichs "Behinderung und Studium". Das Ziel von DoBuS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Ausführliche Informationen zu DoBuS finden sich auf der DoBuS Homepage und auf dem DoBuS Instagram-Kanal.

E

Zu Beginn eines jeden Wintersemesters veranstaltet DoBuS in Kooperation mit dem Autonomen BehindertenReferat einen Begrüßungsnachmittag für Erstsemester mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aller Fakultäten.

Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, die Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dortmund sowie andere Studierende mit Beeinträchtigungserfahrung kennenzulernen, neue Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.

Nähere Informationen zur je aktuellen Veranstaltung finden Sie auf der DoBuS Homepage unter „Veranstaltungen“.

Neben der DoBuS Erstsemesterbegrüßung gibt es noch die offizielle Erstsemesterbegrüßung der TU Dortmund „Semesteranstoß im Stadion“. Gemeinsam mit dem BVB, der Stadt Dortmund, der Oper Dortmund und dem Theater Dortmund wird das neue Studienjahr im Stadion des BVB eingeläutet. Der Rektor der TU Dortmund heißt zusammen mit wechselnden Gästen die neuen Studierenden willkommen. Für Rollstuhlfahrer*innen, blinde und sehbehinderte Personen und Personen im Autismus-Spektrum steht ein VIP-Raum zur Verfügung, der barrierefrei erreicht werden kann. Die betreffenden Personen werden von Ordnungskräften zu den reservierten Plätzen im VIP-Raum, der sich in unmittelbarer Nähe zur Bühne befindet, begleitet. Gerne können sich Studierenden im Vorfeld anmelden unter hochschulmarketingtu-dortmundde. Die Erstsemesterbegrüßung wird in Deutsche Gebärdensprache übersetzt.

G

Bei allen Veranstaltungen von DoBuS kann eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) angeboten werden, vorausgesetzt der Bedarf wird im Vorfeld angemeldet. Die offizielle Erstsemesterbegrüßung der TU Dortmund im Signal Iduna Park wird, genau wie die Akademische Jahresfeier immer in DGS übersetzt. Auch bei anderen Veranstaltungen der Universität ist eine Übersetzung nach Anmeldung des Bedarfs möglich. Eine Übersetzung in Gebärdensprache für Lehrveranstaltungen muss beim Kostenträger beantragt werden und wird im Rahmen von Assistenz im Studium organisiert. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann die Finanzierung der Assistenz im Studium im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX beantragt werden. Bei Bedarf empfehlen wir vor der Antragstellung Kontakt zum Beratungsteam von DoBuS aufzunehmen.

Bei DoBuS werden verschiedene Gruppen angeboten. Studierende sollen sich vernetzen und austauschen können und sich gegenseitig stärken.

Einige Gruppen werden regelmäßig und fortlaufend angeboten, andere je nach Bedarf. Ob die jeweilige Gruppe sich online oder live trifft, kann bei der jeweiligen Ansprechpartnerin in Erfahrung gebracht werden.

Folgende Gruppen gibt es:
 

1. Gesprächsgruppe für Studierende mit psychischer Beeinträchtigung

Eine Gruppe Studierende mit einer psychischen Erkrankung trifft sich regelmäßig einmal pro Woche. In der Gruppe können Sie die Erfahrung machen, dass andere Studierende dieselben Schwierigkeiten im Studium haben wie Sie und gemeinsam Lösungen erarbeiten.

Ansprechpartnerin: Claudia Schmidt
 

2. Gruppenangebot für Studierende mit Studienunterbrechungen und Studienzeitverzögerungen

In dem Gruppenangebot für Studierende mit beeinträchtigungsbedingten Studienunterbrechungen und Studienzeitverzögerungen haben Studierende die Möglichkeit, sich gegenseitig bei ihrem Wiedereinstieg ins Studium bzw. dem erfolgreichen Weiterführen des Studiums zu unterstützen.

Ansprechpartnerin: Laura Bühner
 

3. Gesprächsgruppe für Studierende mit einer ADHS

Hier steht der Austausch über spezifische Schwierigkeiten im Vordergrund: Organisation von Studium und Alltag, Lernmotivation, Fragen nach Erfahrungen mit Medikation – aber auch Diskussionen zu verschiedenen Themen, die gerade interessant sind.

Ansprechpartnerin: Claudia Schmidt
 

4. Promovierendengruppe

Für Promovierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bestehen zusätzlich zu den vielfältigen Anforderungen der Promotionsphase oft noch diverse weitere Herausforderungen im Zusammenhang mit der akademischen Weiterqualifikation. Die sich regelmäßig treffende und moderierte Promovierendengruppe bietet Promovierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Raum für Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Peer-Support. Die Gruppe trifft sich aktuell digital in einem Rhythmus von ca. 4 bis 6 Wochen und ist offen für Promovierende der TU Dortmund mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aus allen Fakultäten und in den unterschiedlichen Phasen einer Promotion. 

Ansprechpartnerin: Andrea Hellbusch

 

 

H

An der TU Dortmund gibt es verschiedene Maßnahmen, um Studierende mit Hörbeeinträchtigungen bessere akustische Bedingungen in Lehrveranstaltungen zu bieten. Alle Möglichkeiten haben wir auch in einem Instagram Beitrag zusammengefasst.

Sennheiser Mobile Connect

In derzeit 12 Hörsälen können Studierende die Smartphone-App Mobile Connect nutzen, die den Ton der Mikros im Saal überträgt. Die App verbindet sich über Bluetooth mit bluetooth-fähigen Hörgeräten. Auch ist es möglich, den Ton direkt über Kopfhörer am Smartphone zu empfangen. Wie die App funktioniert, zeigen wir in diesem Instagram-Video.

Sennheiser Mobile Connect ist bisher in folgenden Hörsälen installiert:

  • Mathematik-Gebäude: Audimax, E 28 und E 29
  • Chemiegebäude: in allen drei Hörsälen
  • Seminargebäude I (SRG I): H.001
  • Emil-Figge-Str. 50: Hörsäle 1, 2 und 3
  • Hörsaalgebäude I (HGI) (Campus Süd): Hörsäle 3 und 6
  • Hörsaalgebäude II (HG II) (Campus Nord): Hörsaal 1
  • Maschinenbau-Gebäude (MB): Hörsaal 1

Weitere Hörsäle werden mit dem System ausgerüstet.

Induktionsschleifen

In folgenden Hörsälen sind Induktionsschleifen installiert, die Studierende mit Hörgeräten nutzen können:

  • Mathematik-Gebäude: Audimax - die fünf vorderen Reihen
  • Seminargebäude I (SRG I): H.001
  • Logistik-Campus: Hörsaal
  • Informatik & ITMC Otto-Hahn-Straße 12: E.003
  • Maschinenbau III (Campus Süd): E.001

FM-Anlagen

DoBuS verleiht mobile FM-Anlagen an Studierende mit Hörbeeinträchtigungen für Veranstaltungen. Sie können mit allen Hörgeräten mit eingebauten T-Spulen genutzt werden. Die Sprechenden müssen einen Sender tragen und die Nutzer*innen den Empfänger. Die Anlagen können in allen Räumen der TU Dortmund genutzt werden. Für die Ausleihe wenden Sie sich an die Verantwortliche für den Arbeitsraum bzw. Hilfsmittelpool.

Live-Untertitel bei Online-Veranstaltungen

Für Online-Veranstaltungen kann die automatische Untertitelung von EVE genutzt werden. EVE basiert auf automatischer Spracherkennung. Die Übersetzung erscheint in einem extra Fenster. Studierende mit Hörbeeinträchtigungen können sich an die Verantwortliche für den Arbeitsraum bzw. Hilfsmittelpool von DoBuS wenden, um einen zeitlich begrenzten Zugang zu EVE zu erhalten.

I

Die Interessengemeinschaft behinderter, chronisch kranker & nichtbehinderter Studierender (IbS) ist ein freiwilliges Angebot für alle Studierenden, das vom Autonomen BehindertenReferat organisiert wird. Im Zentrum monatlicher Austauschtreffen mit spannenden Aktivitäten stehen die Erfahrungen/Probleme rund um das Studium mit und ohne Beeinträchtigung. Das Ziel dieser Interessengemeinschaft ist die Vernetzung aller Studierenden und der Abbau von Benachteiligung im Rahmen des Studienalltages.

M

Die Hauptmensa der TU Dortmund befindet sich auf dem Campus Nord. An den Ausgabestellen informieren Monitore über die Speisen, deren Inhaltsstoffe und Preise. Alle Speisen und Getränke werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet, Inhaltsstoffe (Lebensmittelunverträglichkeiten) sind ausgewiesen.

Für Besucher*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wurden im Gebäude der Hauptmensa folgende Einrichtungen installiert: Barrierefreier Zugang zum Mensafoyer durch bewegungssensitive Schiebetüren, behindertengerechtes WC in der Ebene F (Foyer, Zugang mit dem Euro WC-Schlüssel), Aufzug vom Foyer zur Hauptmensa, taktiles Wegeleitsystem durch das Foyer, u. a. zum InfoPoint und zum Aufgang zur Hauptmensa, sowie der persönliche Mensa-Begleitservice. Den Begleitservice und die Tablettwagen der Mensa stellen wir auch auf Instagram vor.

An der TU Dortmund befinden sich insgesamt sechs gastronomische Betriebe:

Campus Nord:

Campus Süd:

N

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können im Studium und bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn sie in Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im Studium oder bei Prüfungen benachteiligt werden. Hierfür steht ein Formular zum Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass es sich um eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung (z. B. Sinnesbeeinträchtigung, körperliche oder psychische Beeinträchtigung, chronische Erkrankung etc.) handeln muss, die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird.

Dabei darf die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht die generelle Studierfähigkeit betreffen. Vielmehr sollen durch den Nachteilsausgleich Studien- und Prüfungsbedingungen so gestaltet werden, dass die Studierenden trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung die Studienanforderungen und Prüfungsleistungen erbringen können, d. h., es geht darum, möglichst chancengleiche Studien- und Prüfungsbedingungen herzustellen.

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist ein schriftlicher Antrag, in dem die Notwendigkeit für einen Nachteilsausgleich begründet wird.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete Auswirkungen auf das Studium bzw. die Prüfung sind durch ein fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest zu belegen. Ergänzend können weitere geeignete Nachweise/Dokumente beigefügt werden.

Aus den Belegen muss hervorgehen:

  1. Dass es sich um eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird. Die genaue Diagnose muss nicht genannt werden.
  2. Worin die Einschränkung besteht sowie wie und über welchen voraussichtlichen Zeitraum sich die Einschränkung auf das Studium bzw. die Prüfungssituation auswirkt.
  3. Ggf. Vorschläge, wie ein angemessener Nachteilsausgleich aussehen könnte.

Studierenden wird empfohlen, sich allgemein zum Thema Nachteilsausgleich bei dem Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) beraten zu lassen und den konkreten Antrag auf Nachteilsausgleich in einem individuellen Beratungsgespräch zu erörtern bzw. eine Stellungnahme des Bereichs Behinderung und Studium (DoBuS) einzuholen.

Der Antrag sowie die Belege sollten so formuliert und abgestimmt sein, dass der Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der dadurch bedingten Studienerschwernis auch ohne medizinische bzw. krankheitsbezogene Vorkenntnisse nachvollziehbar ist. Darüber hinaus sollte der Antrag die gewünschten Änderungen bzw. Anpassungen der Studien- und Prüfungsmodalitäten nennen und begründen. Der vollständige Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig, spätestens vor der Anmeldung der Prüfung bei der Zentralen Prüfungsverwaltung der Technischen Universität Dortmund einzureichen. Diese leitet ihn dann an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, der über den Antrag entscheidet. Wenn es zu Schwierigkeiten im Antragsverfahren kommen sollte (z. B. zu zeitlichen Verzögerungen, einer Ablehnung etc.) kann die Beratung von DoBuS genutzt werden.

Download des Formulars "Antrag auf Nachteilsausgleich".

Allgemeine Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite "Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen" des Deutschen Studierendenwerks.

O

Die Gebäude der TU Dortmund sind weitgehend barrierefrei zugänglich und an vielen Stellen behindertengerecht ausgestattet.

Der Lageplan der TU Dortmund und die TU-App können bei der räumlichen Orientierung auf dem Campus helfen. Beide bieten die Möglichkeit sich auch behindertengerechte WCs, Ruheräume und Behindertenparkplätze auf dem Campus gezielt anzeigen zu lassen. Auf vielen Wegen auf dem Campus ist ein taktiles Bodenleitsystem vorhanden. Vor dem Audimax auf dem Martin Schmeißer Platz befindet sich ein audio-taktiler Lageplan, auf dem alle Gebäude der TU Dortmund ertastet werden können.

Die Informationen zur Orientierung auf dem Campus stellen wir auch in einem Instagram-Beitrag vor. Dort zeigen wir auch ein Video zur Orientierung mit dem Rollstuhl.

P

Das DoBuS Peer Mentoring Programm unterstützt sichtbar und nicht sichtbar beeinträchtigte Studierende bei einem erfolgreichen Studium an der TU Dortmund. Erfahrene Mentor*innen verfügen über echtes Insiderwissen sowohl innerhalb ihrer Fachrichtung als auch im Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung. Sie geben ihr Erfahrungs- und Expert*innenwissen an Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (Mentees) in sogenannten Tandems weiter. Ein umfassendes Rahmenprogramm begleitet dieses DoBuS Angebot, die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Aktivitäten des Peer Mentoring Programms werden auch auf dem Instagram-Kanal von DoBuS vorgestellt.

Für Promotionsinteressierte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bestehen neben den allgemeinen Fragen zu einer wissenschaftlichen Weiterqualifikation und Laufbahn nach erfolgreichem Studienabschluss ggf. verschiedene weitere Herausforderungen, die es in den Blick zu nehmen gilt.

Die TU Dortmund ist Partnerin im bundesweiten Netzwerk „Promotion inklusive“ und arbeitet im Rahmen des Aktionsplanprozesses „Eine Hochschule für Alle“ aktuell an einem Ausbau der Förderstrukturen für Nachwuchswissenschaftler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Neben den allgemeinen Anlaufstellen der Graduiertenförderung an der TU Dortmund können sich Promotionsinteressierte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei beeinträchtigungsbezogenen Fragestellungen gerne zur individuellen Beratung an DoBuS wenden.

Seit September 2021 besteht zudem eine eigene Peer-Support-Gruppe für Promovierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dortmund, die an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch in Hinblick auf die Promotionsphase mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen interessiert sind.

Kontakt bei DoBuS: Andrea Hellbusch

Studierende mit psychischen Erkrankungen können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn die Erkrankung schwerwiegend, aber die generelle Studierfähigkeit vorhanden ist. Ein Schwerbehindertenausweis muss dafür nicht vorliegen. In manchen Fällen kann auch eine Studienassistenz zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.

Daneben gibt es ein Gruppenangebot für psychisch erkrankte Studierende, um den Peer Support zu ermöglichen. Die Beratung bei DoBuS kann schon vor Beginn des Studiums, während des gesamten Studienverlaufs und beim Übergang in den Beruf in Anspruch genommen werden.

R

Viele Gebäude der TU Dortmund verfügen über Sanitätsräume. Sie können zugleich auch als Ruheräume genutzt werden. In der Regel sind sie mit einer Liege ausgestattet und können für eine ungestörte Nutzung von innen verschlossen werden. Der Zugang wird meist über die Pförtner*innen in den jeweiligen Gebäuden ermöglicht. Auf dem Lageplan der TU und in der TU App werden die Sanitäts- und Ruheräume angezeigt.

S

DoBuS bietet einmal im Jahr zu Beginn jedes Wintersemesters die dreitägige Schnupper-Uni „Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung“ an. Die Veranstaltung richtet sich an alle Studieninteressierten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die planen oder erwägen, in Dortmund zu studieren. Auch Studienanfänger*innen an der TU Dortmund können sich anmelden.

Aktuelle Informationen sind auf der DoBuS-Homepage zur  Schnupper -Uni zu finden. Dort werden u. a. der nächste Termin angekündigt und Informationen über die inhaltlichen Themen und das Anmeldeverfahren bereitgestellt.

Schwerbehinderte Studierende mit Freifahrtberechtigung und Studierende mit Behinderungen, die den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, können sich den Semesterbeitrag (anteilig) vom AStA erstatten lassen (weitere Gründe für die Ticketrückerstattung können auf der AStA Seite „How To Ticketrückerstattung“ nachgelesen werden).

Über die Ticketrückerstattung vom AStA kann die Rückerstattung beantragt werden.

Als Nachweis für die Freifahrtberechtigung gilt die Wertmarke zur Freifahrtberechtigung auf Grund einer Schwerbehinderung. Zum Nachweis der Nichtnutzung des Nahverkehrs auf Grund einer Behinderung kann ein ärztliches Attest, das die  Reiseunfähigkeit oder die Nichtnutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel belegt, eingereicht werden.

Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund einer Freifahrtberechtigung und Nichtnutzbarkeit durch eine Behinderung sind jeweils

  • im Sommersemester: 30. April
  • im Wintersemester: 31. Oktober

In der Regel wird der Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet, in Ausnahmefällen kann die Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Alle Informationen, auch zu weiteren Rückerstattungsgründen, entsprechenden Nachweisen und Fristen, können auf der AStA Seite „How To Ticketrückerstattung“ nachgelesen werden.

Für die Finanzierung des Lebensunterhalts im Studium für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gibt es keine zentrale Förderstelle. Es können mehrere Kostenträger für die Finanzierung des Unterhalts infrage kommen. Für Studieninteressierte bzw. Studierende der TU Dortmund ist das Studierendenwerk Dortmund der richtige Ansprechpartner. Auch der Beratungsdienst von DoBuS berät zu Fragen der Studienfinanzierung.

BAföG

Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium

Kindergeld

Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen kann ein längerer Bezug von Kindergeld zustehen, wenn sie ihren Lebensunterhalt aufgrund der Beeinträchtigung nicht selber bestreiten können. Dabei ist der Grad der Behinderung nicht maßgeblich. Siehe hierzu die Infoseite des Studierendenwerks Oldenburg zum Kindergeld bei Behinderung oder chronischer Krankheit.

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unterbrechen ihr Studium deutlich häufiger und länger als ihre Kommiliton*innen. DoBuS berät Studierende zu der Frage, wie ein Wiedereinstieg ins Studium gelingen kann, wenn das Studium aus gesundheitlichen Gründen bereits länger unterbrochen wurde und unterstützt und begleitet bei Bedarf bei diesem Schritt. Themen hierbei sind unter anderem eine individuelle Studienverlaufsplanung, das Stellen von Nachteilsausgleichen, die Finanzierung des Studiums und vieles mehr.

In einem Gruppenangebot haben Studierende mit beeinträchtigungsbedingten Studienunterbrechungen und Studienzeitverzögerungen die Möglichkeit, sich gegenseitig bei ihrem Wiedereinstieg ins Studium bzw. dem erfolgreichen Weiterführen des Studiums zu unterstützen.

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen studieren häufig länger als ihre Kommiliton*innen. DoBuS berät zu allen Fragen, die mit Studienzeitverzögerungen einhergehen. Themen hierbei sind unter anderem eine individuelle Studienverlaufsplanung, das Stellen von Nachteilsausgleichen, die Finanzierung des Studiums und vieles mehr.

In einem Gruppenangebot haben Studierende mit beeinträchtigungsbedingten Studienunterbrechungen und Studienzeitverzögerungen die Möglichkeit, sich gegenseitig bei ihrem Wiedereinstieg ins Studium bzw. dem erfolgreichen Weiterführen des Studiums zu unterstützen.

T

Talentscouts der TU Dortmund besuchen Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs in Dortmund, Waltrop und im Kreis Unna. Sie entdecken Schüler*innen, die talentiert sind, jedoch aus dem privaten Umfeld keine Unterstützung im Hinblick auf die Studien- und Berufswahl erhalten. Das Angebot des Talentscoutings richtet sich auch an Schüler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Die Talentscouts entdecken vorhandene Potenziale und begleiten die Talente auf ihrem Weg ins Studium und durch das Studium. So soll ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Vielfalt geleistet werden.

Die TU App ist ein einfacher und weitgehend barrierefreier Zugang zu vielen zentralen Informationen, die für das Studieren auf dem Campus wichtig sind. In der App sind auch der Studierendenausweis, das NRW-Ticket und der persönliche Stundenplan integriert. Die App enthält u. a. das Vorlesungsverzeichnis (LSF), den Mensaplan und einen Abfahrtsmonitor für den öffentlichen Nahverkehr an der TU Dortmund. Auf der interaktiven Karte des Campus-Navi kann man sich alle Behindertentoiletten und –parkplätze sowie Ruheräume anzeigen lassen. Wie die Filterfunktion des Campus-Navi funktioniert, zeigen wir in einem Instagram-Video. Das Campus-Navi lässt sich allerdings nicht mit Voice-Over oder Talkback bedienen.

Die App kann im Appstore oder Google Play heruntergeladen werden, weitere Infos zur App auf der Internetseite der TU Dortmund.

U

Neben der Möglichkeit, Bücher und viele weitere Medien auszuleihen, bietet die Universitätsbibliothek zahlreiche Angebote für Nutzende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Dazu zählen u. a.

  • Speziell ausgestattete Arbeitsplätze,
  • Services für Blinde und Sehbehinderte,
  • verlängerte Ausleihfristen,
  • Unterstützung bei der Entnahme von Büchern aus den Regalen
  • etc.

Umfassende Informationen zu diesen und weiteren Angeboten finden Sie auf der Webseite „Barrierefreie Nutzung der Universitätsbibliothek“.

W

Das Studierendenwerk bietet für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen barrierefreien Wohnraum. Sofern nicht anders angegeben, liegen diese Wohnangebote im Erdgeschoss, teilweise mit separaten Eingängen. Studierende, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt sind, werden bei der Vergabe von freien Plätzen bevorzugt berücksichtigt. Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 erhalten eine reduzierte Grundmiete. Diese beträgt zuschlagsfrei 50% (aktuell von 132 Euro – Stand Juni 2024). Eine Begrenzung der Mietdauer durch das Studierendenwerk erfolgt während der Studienzeit nicht.