Begleitete Elternschaft
Dass intellektuell beeinträchtigte Menschen ein Recht auf Elternschaft haben, kann heute nicht mehr in Frage gestellt werden. Die Gesellschaft, in der wir leben, stellt das Recht der Eltern ebenso wie das Wohl der Kinder unter den besonderen Schutz des Staates. Was trotzdem bleibt und bleiben wird, ist das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Eltern nach gelebter Elternschaft und dem Bedürfnis der Kinder nach Pflege, Versorgung, Wärme, Geborgenheit und Entwicklung, verbunden mit den Schwierigkeiten mancher Eltern, diese Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen.
Diese Schwierigkeiten teilen intellektuell beeinträchtigte Eltern allerdings mit vielen anderen Eltern. Deutlich geworden ist in der Praxis, dass es ein spezielles konzeptionell und inhaltlich fundiertes Unterstützungsangebot für diese Familien geben muss, und dass die Zusammenarbeit unterschiedlicher Dienste, Institutionen und Kostenträger erforderlich ist, um den Familien eine Chance zu geben, als solche zusammenzuleben.
Um dies zu entwickeln, wurde ein zweijähriges Modellprojekt, gefördert von der Aktion Mensch und der Software AG-Stiftung, durchgeführt.
Projektbeteiligte waren
- die KFH NW, Fachbereich Sozialwesen der Abteilung Paderborn,
- der Verein MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter,
- und DoBuS.
DoBuS hat im Projekt die Aufgabe der Begleitforschung übernommen.
Weitere Informationen:
Laufzeit: 2009 bis 2010
Förderung: Aktion Mensch und Software AG Stiftung