Barrierefreie Gestaltung von Lehr- und Prüfungsmaterialien
Die barrierefreie Gestaltung von Lehr- und Prüfungsmaterialien ist ein Angebot für Studierende mit Sinnesbeeinträchtigungen sowie für Lehrende, die für Studierende barrierefreie Bedingungen schaffen wollen. DoBuS adaptiert Lehr- und Prüfungsmaterialien angepasst an die individuellen Bedarfe der Studierenden. Bisher wurden vor allem schriftliche Materialien in eine digitale Medienform sowie in Großdruck oder Braille für Studierende mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit adaptiert. DoBuS arbeitet zurzeit aber auch daran Videos barrierefrei zu gestalten, um auch Studierende mit Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit zu unterstützen. Videos werden audiodeskribiert und/oder untertitelt, um das Bildgeschehen bzw. den Ton zugänglich zu machen. Im Portal Digitale Lehre der TU Dortmund finden Sie Informationen und Links mit Anleitungen zur Erstellung barrierefreier Dokumente.
Lehrmaterial, das allen Studierenden innerhalb einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, setzt DoBuS auf Nachfrage der Studierenden mit Beeinträchtigungen entsprechend ihrer Bedarfe um. Prüfungsmaterialien adaptieren wir nur dann, wenn ein entsprechender bewilligter Nachteilsausgleich vorliegt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der Adaption von Lehrmaterialien und der Adaption von Prüfungsmaterialien.
Informationen zum Ablauf:
Den Auftrag zur Umsetzung von Lehrmaterial aus Ihren Veranstaltungen können entweder Sie oder die Studierenden erteilen. Hierbei kommt es auf die Absprache zwischen Ihnen und den Studierenden an. Die von uns adaptierten Materialien leiten wir unverzüglich an die Studierenden weiter.
DoBuS setzt folgende Lehrmaterialien um:
- Power-Point-Präsentationen,
- Skripte,
- Artikel aus Büchern oder Zeitschriften,
- Arbeitsblätter,
- Abbildungen/Schaubilder,
- Tabellen,
- Grafiken,
- Videos.
Es ist wichtig, dass die Vorlagen in einer guten Qualität vorliegen. Texte sollten also gut kopiert bzw. gescannt sein, deutliche Kontraste aufweisen und nicht verzerrt sein, damit wir sie adaptieren können. Videos sollten eine gute Tonqualität haben, damit wir sie untertiteln können. Die Umsetzung kompletter Bücher übernimmt der Service für Blinde und Sehbehinderte (SfBS) der Universitätsbibliothek.
Prüfungsmaterialien adaptiert DoBuS nur dann, wenn ein entsprechender bewilligter Nachteilsausgleich vorliegt. Studierende müssen Ihnen und uns die Bewilligung vorlegen, wenn sie ihren Anspruch wahrnehmen möchten. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung als Klausursteller*innen, den Studierenden die Teilnahme an der Klausur zu ermöglichen.
Nachdem die Studierenden Sie darüber informiert haben, dass sie an Ihrer Prüfung teilnehmen möchten und der Nachteilsausgleich den Anspruch auf eine Klausuradaption beinhaltet, sollten Sie direkt mit DoBuS in Kontakt treten und die Informationen an uns weiterleiten. Daraufhin informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.
Je nach Art des Nachteilsausgleichs
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bittet DoBuS Sie um Zusendung der Klausur zwecks Adaption. Die adaptierte Fassung senden wir rechtzeitig an Sie zurück, damit Sie die Klausur an die Aufsicht weitergeben können, die die Klausur dann zur Prüfung mitbringt;
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informiert DoBuS Sie darüber, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, eine Aufsicht für den Klausurzeitraum zu stellen;
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macht DoBuS auf Aufgaben aufmerksam, die u. U. nicht adaptiert werden können (z. B. komplexe Grafiken). In solchen Fällen können wir Sie bei der Erstellung einer anderen, gleichwertigen und nicht visuellen Aufgabenstellung unterstützen;
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teilt DoBuS Ihnen mit, dass die Klausur ggfls. an einem bestimmten Arbeitsplatz oder unter Verwendung eines bestimmten Hilfsmittels im Arbeitsraum für Studierende mit Behinderungen (EF 50 Gebäude, Raum 0.235) geschrieben wird. Wir reservieren dann den Arbeitsplatz.
Die Klausur sollte wegen des hohen Arbeitsaufkommens und des umfangreichen Organisationsaufwandes mindestens 14 Tage vor dem Klausurtermin bei DoBuS vorliegen.