Prüfungsmaterialien
Neben Lehrmaterialien setzt DoBuS auch Prüfungsmaterialien um, wenn ein entsprechender Nachteilsausgleich vorliegt. Dieser muss zunächst beantragt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden (Link zum Verfahren). Liegt ein bewilligter Nachteilsausgleich vor, der die Umsetzung von Prüfungsmaterialien beinhaltet, kann DoBuS die Adaption übernehmen.
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Klausuradaption wahrnehmen möchten, müssen Sie die Klausursteller*innen vier bis sechs Wochen vor Beginn einer jeweiligen Prüfungsphase darüber informieren und ihnen die Bewilligung des Nachteilsausgleichs vorlegen. Bitten Sie außerdem die Klausursteller*innen, Kontakt mit DoBuS aufzunehmen, um die Einzelheiten des Vorgehens zu besprechen. Sie müssen sowohl DoBuS als auch den Lehrenden den Bescheid über die Bewilligung Nachteilsausgleichs einmalig vor Ihrer ersten Prüfung vorlegen.
Bevor DoBuS die Klausur adaptiert, werden wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ermitteln, welche individuellen Bedarfe wir berücksichtigen sollen. Es geht beispielsweise darum herauszufinden, wie Sie mit Abbildungen umgehen, welche Schriftart und -größe Sie bevorzugen, mit welchen Hilfsmitteln Sie arbeiten usw. Anhand von Beispieladaptionen können wir gemeinsam herausfinden, mit welcher Formatierung Sie am besten arbeiten können.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie DoBuS alle Informationen zur Verfügung stellen, die wir zur Verwirklichung des Nachteilsausgleichs brauchen. Das sind:
- Angaben über Datum, Uhrzeit und Titel einer Klausur,
- Namen und Kontakt der Lehrenden,
- benötigte Hilfsmittel,
- gewünschter Arbeitsplatz im Arbeitsraum und Hilfsmittelpool.
Kontakt:
Finnja Lüttmann (Vertreten bis August 2026 durch Dorothea Hayh)
sowie umsetzungsdienst.dobustu-dortmundde