Disability Mainstreaming
An der TU Dortmund wird schon seit vielen Jahren daran gearbeitet fortwährend Barrieren und benachteiligende Strukturen zu identifizieren und abzubauen sowie bei der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen von vornherein die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zu Berücksichtigen. Da dieser Prozess nur dann gelingen kann, wenn sich möglichst alle Akteure der Hochschule daran beteiligen, wird er auch als Disability Mainstreaming bezeichnet. Die Stabstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt sowie DoBuS unterstützen alle Hochschulangehörigen bei diesem Prozess.
DoBuS berät Beschäftigte der TU Dortmund zu allen Angelegenheiten rund um das Thema „Behinderung und Studium“ und unterstützt sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Da Barrierefreiheit eine so genannte Querschnittsaufgabe ist, haben nahezu alle Abteilungen, Organisationseinheiten und Gremien in einer bestimmten Weise Berührungspunkte mit diesem Thema. Dabei sind nicht nur die Mitarbeitenden aus Verwaltung und Technik gefragt, die explizit gesetzlich verpflichtet sind Barrierefreiheit bei der Gestaltung von Verwaltungsvorgängen und der Planung von baulicher und technischer Infrastruktur zu berücksichtigen. Auch für Beschäftigte, die Service und Unterstützungsangebote für Studierende organisieren (z. B. die Universitätsbibliothek, Studien(fach)beratungen, Beratungsstellen, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen etc.) ist es sinnvoll, sich zu fragen, ob ihre Angebote auch für Studierende mit Behinderungen nutzbar sind und ggf. die spezifische Situation dieser Studierenden zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie gerne…
- bei der Klärung der Frage, ob bzw. inwiefern Sie Barrierefreiheit im Kontext Ihrer Arbeit berücksichtigen sollten und welche gesetzlichen Verpflichtungen eventuell von Relevanz sind,
- mit Informationen und ggf. bei der Kontaktaufnahme zu fachlich einschlägigen Expert*innen im Bereich der Barrierefreiheit,
- bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit,
- Ihre barrierefreien Angebote bei den für Sie relevanten Zielgruppen bekannt zu machen.
Eine wichtige Grundlage für unsere Organisationsberatung sind die Erfahrungen der Studierenden mit Behinderungen, die wir im Kontext unserer Studierendenberatung sowie von Befragungen einholen. Im Einzelfall beteiligen wir auch Studierende mit Behinderungen im Beratungsprozess, damit Ihre Bemühungen zur Herstellung von Barrierefreiheit auch tatsächlich die Bedarfe der Studierenden treffen.
Alle Aktivitäten, die an der TU Dortmund dazu beitragen im Sinne der UN-Behindertenrechtekonvention das Menschenrecht auf chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe an (Hochschul-)Bildung und Arbeit zu wahren, werden im so genannten Aktionsplan „Eine Hochschule für Alle“ zusammengeführt. Der Aktionsplan ist ein Instrument der Prozesssteuerung und Qualitätssicherung, der zum einen darauf abzielt, die verschiedenen Aktivitäten zu bündeln, miteinander zu vernetzen und sichtbar zu machen. Zum anderen wird mit ihm – ganz in Sinne der Diversitätsstrategie der TU Dortmund – das Ziel verfolgt, proaktiv hochschulische Strukturen, Kulturen oder Praktiken zu identifizieren, die Hochschulangehörige mit Behinderungen potenziell oder tatsächlich benachteiligen oder diskriminieren. Im Aktionsplan werden spezifische Ziele und überprüfbare Maßnahmen beschrieben, die zum Abbau von identifizierten Benachteiligungen und Diskriminierungen führen sollen. Unter der Leitung des für Diversität zuständigen Rektoratsmitglieds übernehmen die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt (CFV) und DoBuS die operative Prozessteuerung und -verantwortung.
In Ihrem Arbeitsfeld stoßen hochschulangehörige mit Behinderungen auf (strukturelle) Probleme oder Benachteiligung? Sie haben Interesse sich am Aktionsplanprozess zu beteiligen? Ihre Aktivitäten sollen auch Eingang in den Aktionsplan finden? Zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen!
Kontakt:
Dr. Carsten Bender (Beratung und Aktionsplan)
Dr. Ute Zimmermann (Aktionsplan)