Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw
Mit der Weiterfinanzierung bis Ende Juni 2025 kann das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw sein erfolgreich begonnenes Beratungs- und Vernetzungsangebot weiterentwickeln und ausbauen. Somit fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft im Rahmen der DH.NRW das Projekt für 3 Jahre mit knapp 1 Million Euro. Mit der Projektverlängerung ist auch der Prozess einer externen Evaluation des Angebots gestartet, der die Grundlage für die Entscheidung bildet, ob bzw. wie das Projekt in eine Betriebs- und Verstetigungsphase überführt werden kann.
Im digitalen Raum treffen Studierende mit Behinderung auf zahlreiche Barrieren und Benachteiligungen, denn ihre beeinträchtigungsspezifischen Bedarfe werden in digitalen (Lern-, Lehr- und Prüfungs-) Umgebungen oft nicht in angemessener Weise berücksichtigt. 2018 wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 (EU Web Accessibility Directive) in das Landesrecht NRW überführt. Sie sieht vor, dass Hochschulen als Träger öffentlicher Belange ihre digitalen Anwendungen in barrierefreier Form anbieten müssen.
Vor diesem Hintergrund wurde im Juli 2022 das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw (Federführung: Bereich Behinderung und Studium im zhb der TU Dortmund) ins Leben gerufen. Das Projekt unterstützt die Hochschulen in NRW seitdem bei der Etablierung eines Barrierefreiheitsmainstreamings. Das bedeutet, dass Barrierefreiheit von Beginn an mitgedacht und in allen Prozessen als ein Qualitätsmerkmal guter Lehre an Hochschulen etabliert wird.Dr. Carsten Bender: „Kernfrage ist dabei, wie Wissen zu digitaler Barrierefreiheit an die Hochschulen gelangt und alle Mitarbeitenden nachhaltig, passgenau und zielgruppenorientiert im Themenfeld digitale Barrierefreiheit unterstützt und geschult werden können.“